1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der metamorf training GmbH hinsichtlich der Durchführung von Trainings- und Coachingmaßnahmen, im Folgenden „Training“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
2. Beauftragung/ Annahme eines Angebotes
Die Beauftragung eines Trainings erfolgt in schriftlicer oder mündlicher Form. Die Annahme des Angebotes ist beiderseitig rechtsverbindlich.
3. Leistung
Die Kosten für die vorwiegend als Inhouse-Maßnahmen der Auftraggeber durchgeführten Trainings werden auf Basis der Honorare pro Einzel- bzw. Gesamtmaßnahme kalkuliert. Die konzeptionelle Entwicklung und Feinjustierung inklusive Erstellung und Bereitstellung der Teilnehmerunterlagen werden, falls nicht anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet, ebenso die Reise- und Nebenkosten. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die metamorf training GmbH behält sich vor, angekündigte Trainer durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen der Einzelmaßnahmen unter Wahrung des Gesamtcharakters des Trainings vorzunehmen. Ist die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Verhinderung eines Trainers oder Störungen am Ort des Trainings beeinträchtigt bzw. unmöglich, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Die metamorf training GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar spätestens nach Durchführung der Maßnahmen (es gelten die im Angebot vereinbarten Zahlungszeiträume). Kommt es bei unserem Vertragspartner zu einem Zahlungsverzug, ist die metamorf training GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) in Rechnung zu stellen. Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).
Wenn die metamorf training GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Auftraggeber berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der metamorf training GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die metamorf training GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der metamorf training GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Die Stornierung des Trainings ist ausschließlich in Schriftform bis 28 Tage vor Trainingsbeginn kostenlos möglich. Bei einer Absage bis zu einer Woche vor dem geplanten Termin wird 50% und bei weniger als eine Woche 100% des vereinbarten Honorars erhoben, jeweils zzgl. bereits entstandener Reise- und Nebenkosten. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von der metamorf training GmbH einbehaltene/ in Rechnung gestellte Stornierungsgebühr.
6. Urheberrechte
Die Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Deren Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der metamorf training GmbH gestattet.
7. Haftung
Die Trainings werden von uns sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für durch Dritte entstandene Irrtümer bzgl. Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit von verwendeten Unterlagen übernimmt die metamorf training GmbH keine Haftung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Paderborn vereinbart.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Die Auftraggeber haben das Recht, die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: metamorf training GmbH, Hessenberg 26, 33178 Borchen. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Maßnahme bereits durchgeführt wurde.
10. Datenschutz
Die metamorf training GmbH schützt die personenbezogenen Daten, behandelt alle weiteren vom Auftraggeber überlassenen Daten mit höchster Vertraulichkeit und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die metamorf training verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung des Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung der Trainingsleistungen und um den Auftraggebern postalisch, per E-Mail oder Telefon Informationen über weitere Angebote zukommen zu lassen, die den vorher genutzten Leistungen ähnlich sind. Für eine weitere Nutzung der Daten muss eine gesonderte Einwilligung erteilt werden.
Die vom Auftraggeber übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname bzw. Firmenname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse) werden durch die metamorf training GmbH Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister und unsere Muttergesellschaft, metamorf business consulting GmbH, weitergegeben. Die Einwilligung hierfür kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Stand: 01.07.2017